Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 03.05.2019

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2590
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2022,2590)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2022 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2022,2590)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2022,2590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,2590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 13 Abs. 1
    Verbleiben im öffentlichen Dienst der Laufbahn nach Bestehen der Laufbahnprüfung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    § 59 Abs. 5 BBesG-ÜfSH schafft jedoch die Möglichkeit, über § 63 Abs. 2 BBesG-ÜfSH, der als gesetzlich geregelte Auflage anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 C 30.90 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Plog/Wiedow, BBG, § 63 BbesG Rn. 88 ), hinaus für die betroffene Gruppe von Anwärterinnen und Anwärtern nicht nur die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen, sondern von Anwärterbezügen insgesamt von Auflagen abhängig zu machen.

    Die Klägerin zitiert selbst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1992 (- 2 C 30.90 -, juris), wonach es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass das Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1992 (- 2 C 30.90 -) ab.

  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 5.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    aa) Zu ihrer Behauptung, nicht in der Lage zu sein, die vom Beklagten festgesetzten Raten in Höhe von 214 EUR monatlich zu zahlen und allenfalls 100 EUR monatlich aufbringen zu können, hat sie nicht dargelegt, dass sie gegenüber der Beklagten zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 -, juris LS 1 und Rn. 9, und vom 22. März 2017 - 5 C 5.16 -, juris Rn. 27) entsprechend zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vorgetragen hätte.

    Der gerichtlichen Überprüfung der Billigkeitsentscheidung dürfen nur die Umstände zugrunde gelegt werden, die der Behörde aufgrund des Vorbringens des Schuldners oder nach Lage der Akten ohnehin bekannt waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2017 - 5 C 5.16 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Eine nochmalige Würdigung der gesamten Rechtsbeziehungen, aus der der Bereicherungsanspruch erwächst, hat nicht zu erfolgen (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 30 m.w.N., und vom 22. März 2017 - 5 C 5.16 -, juris Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 17. August 2018 - 1 A 2317/16 -, juris Rn. 65; Beschluss vom 20. September 2021 - 1 A 922/19 -, juris Rn. 17; Hebeler, in: GKÖD Bd. III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, K § 12 Rn. 35 m. w. N. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 1 A 922/19

    Rückforderung; Anwärterbezüge; Anwärtergrundbetrag; Anwärtersonderzuschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Ob angesichts der Formulierung in § 63 Abs. 3 Satz 1, dass der Anwärtersonderzuschlag "in voller Höhe" zurückzuzahlen "ist", überhaupt ganz oder teilweise von einem Rückzahlungsverlangen abgesehen werden kann (vgl. dagegen OVG Münster, Beschluss vom 20. September 2021 - 1 A 922/19 -, juris Rn. 8, 14, 25; a.A. Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 63 BBesG Rn. 16 ; Sturm, in: GKÖD Bd. III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, K § 63 Rn. 31 ; Plog/Wiedow, BBG, § 63 BBesG Rn. 111 ff. ), kann dabei dahinstehen.

    Eine nochmalige Würdigung der gesamten Rechtsbeziehungen, aus der der Bereicherungsanspruch erwächst, hat nicht zu erfolgen (BVerwG, Urteile vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 -, juris Rn. 30 m.w.N., und vom 22. März 2017 - 5 C 5.16 -, juris Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 17. August 2018 - 1 A 2317/16 -, juris Rn. 65; Beschluss vom 20. September 2021 - 1 A 922/19 -, juris Rn. 17; Hebeler, in: GKÖD Bd. III, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, K § 12 Rn. 35 m. w. N. ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2021 - 2 LA 15/19

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris LS 3 und Rn. 21, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 -1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris LS und Rn. 9; Senatsbeschlüsse vom 20. August 2018 - 2 LA 212/17 -, juris Rn. 2, und vom 30. Juli 2021 - 2 LA 15/19 -, juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 30. November 2020 - OVG 11 N 63.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    aa) Zu ihrer Behauptung, nicht in der Lage zu sein, die vom Beklagten festgesetzten Raten in Höhe von 214 EUR monatlich zu zahlen und allenfalls 100 EUR monatlich aufbringen zu können, hat sie nicht dargelegt, dass sie gegenüber der Beklagten zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 2 C 21.97 -, juris LS 1 und Rn. 9, und vom 22. März 2017 - 5 C 5.16 -, juris Rn. 27) entsprechend zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vorgetragen hätte.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32; Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 -1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 2 LA 431/18
    Selbst wenn dem Bundesbesoldungsgesetz in der durch das Gesetz zur Überleitung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Beamtenversorgungsgesetzes und ergänzender Vorschriften sowie Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. 2008 Nr. 22, S. 785, im Folgenden: BBesG-ÜfSH) in Landesrecht übergeleiteten Fassung ein anderer Laufbahnbegriff zugrunde gelegen haben sollte, wäre dieser nach dem Grundsatz, dass dem später erlassenen Gesetz der Vorrang zukommt ("lex posterior derogat legi priori", vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 3 C 20.10 -, juris Rn. 25) durch § 13 Abs. 1 LBG abgelöst worden.
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - 2 LA 212/17

    Rechtskrafterstreckung eines abweisenden Verpflichtungsurteils

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 1 A 2317/16

    Offensichtlichkeit der Fehlerhaftigkeit von Besoldungsmitteilungen hinsichtlich

  • VGH Hessen, 22.03.1995 - 1 UE 1955/93

    Zur Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - 11 N 63.19

    Türkei; Ausweisung; Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Drogensucht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14059
OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2019,14059)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2019 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2019,14059)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 2 LA 431/18 (https://dejure.org/2019,14059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rn. 96; BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen dann, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rn. 96; BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Die im Rahmen der Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten zu erbringende Prüferleistung findet schon im Vorfeld bei der Erstellung der Fragen und der Festlegung der richtigen und falschen Antworten statt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 -, juris, Rn. 66).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; mithin muss ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich sein (BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 -, juris, Rn. 7; Senatsbeschl. v. 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 19.08.1975 - 7 B 24.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Abgesehen davon gehört es zum Verantwortungsbereich des Prüflings, so zu schreiben, dass seine Ausführungen für einen Dritten bei zumutbarer Anstrengung auch lesbar sind (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1975 - VII B 24.75 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Urt. v. 22.10.2015 - 9 A 1929/13 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 6 C 8.94

    Berufsfreiheit - Ärztliche Vorprüfung - Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Die unterschiedlichen Bestehensgrenzen sind die konsequente Folge der Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 5 PsychTh-AprV; dies steht nicht im Widerspruch zur gebotenen Bundeseinheitlichkeit der Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten (vgl. so zur ärztlichen Vorprüfung und dem insoweit inhaltsgleichen § 14 Abs. 4 Satz 6 ÄAppO: BVerwG, Urt. v. 17.5.1995 - 6 C 8.94 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 2 LA 423/07

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses gemäß §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; mithin muss ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich sein (BVerwG, Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 -, juris, Rn. 7; Senatsbeschl. v. 12.11.2007 - 2 LA 423/07 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Hessen, 22.10.2015 - 9 A 1929/13

    BESTIMMTHEITSGRUNDSATZ; LEHRAMTSPRÜFUNG; NATURWISSENSCHAFTLICHE KLAUSUR;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Abgesehen davon gehört es zum Verantwortungsbereich des Prüflings, so zu schreiben, dass seine Ausführungen für einen Dritten bei zumutbarer Anstrengung auch lesbar sind (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1975 - VII B 24.75 -, juris Rn. 5; Hess. VGH, Urt. v. 22.10.2015 - 9 A 1929/13 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 30.04.1976 - VII C 58.74

    Öffentliche Kunstpflege, Verfahrensrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.05.2019 - 2 LA 431/18
    Denn diese Grundsätze erfahren dann eine Einschränkung, wenn die zu prüfenden Fähigkeiten durch die fehlerhafte Schreibweise in Frage gestellt werden (BVerwG, Urt. v. 28.11.1980 - 7 C 58.74 -, juris Rn. 17 a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht